29.04.2012

Herdprämie und Harzt IV

Gesetzlose Mutties

► Wenn sie vom Betreuungsgeld spricht, schwärmt Angela Merkel von „Wahlfreiheit und Fairness“. Für Mütter, die Hartz IV beziehen, sind Merkels Worte blanker Hohn. Sie haben mit dem Gang zum Amt ihre Mündigkeit verloren.

Die Herdprämie – pardon: das Bedeutungsgeld – ist ein Desaster. Der CSU-Vorstoß, die „Herzensangelegenheit“ der Bayern, wurde zu recht dafür kritisiert, dass er überkommene Rollenbilder festigt. Selbst Arbeitgeberpräsident Hundt sprach von einem „unsinnigen Vorhaben“.

Mitte der Woche zeigte die Herdprämie noch etwas anderes: seine asoziale Seite, die hässliche Fratze der Klientelpolitik, die menschenverachtende Abwertung jener, die am unteren Ende der wirtschaftlichen Nahrungskette leben.

„Für mich ist das Betreuungsgeld in der Verbindung mit dem vereinbarten Ausbau von Betreuungsplätzen für Unter-Dreijährige eine Frage der Wahlfreiheit und der Fairness“, sagte Angela Merkel der Rheinischen Post. „Wir haben die freie Entscheidung der Eltern, wie sie ihre Kinder in diesem Alter betreuen wollen, zu achten“, so die Kanzlerin weiter. Wahlfreiheit und Fairness: schöne Worte. Doch sie gelten nicht für Eltern, die Hartz IV beziehen. Ihnen wird die Herdprämie vom Familienministerium überwiesen und gleich wieder vom Regelsatz abgezogen – ein schwachsinniger Transfer vom Familienministerium ins Arbeitsministerium, über die Konten der Ärmsten in der Republik.

Dies sei rechtlich gar nicht anders möglich, heiße es laut Süddeutscher Zeitung aus Regierungskreisen. Unfug, sagt der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider der SZ: „Die Koalition traut sich nicht zuzugeben, dass sie Hartz-IV-Beziehern dieses Geld schlicht nicht gönnt.“ Die Regierung ziehe das Betreuungsgeld vom Regelsatz ab, indem sie es als Einkommen einstufe.

Gleiches wird seit Januar 2011 mit dem Elterngeld gemacht. In dem Fall klingt die Begründung sogar plausibel: Wie die taz schrieb, handle sich beim Elterngeld laut Regierung „um eine Lohnersatzleistung und Hartz-IV-EmpfängerInnen leisten keine reguläre Erwerbsarbeit.“ Mit aller sozialen Kälte gesprochen ist das sachlich korrekt.

Aber das Betreuungsgeld ist eben keine Lohnersatzleistung. Wenn man so will, ist es eine Kitaersatzleistung. Denn ab 2013 haben alle, ich betone: a l l e Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf ein Kitaplatz für ihre Kleinen. Deshalb bezeichnet Renate Künast (Grüne) die Herdprämie bereits Ende vergangenen Jahres als Ablenkungsmanöver. Dass jedes Kind einen Betreuungsplatz erhält, wäre wünschenswert, ist in Kürze der Zeit aber schlicht unmöglich. Mit der Herdprämie, so meine Einschätzung, will die Regierung ihr Klientel für das gebrochene Versprechen entschädigen. Und wohlmöglich eine Flut von Klagen abwenden, die für einen Bundestagswahlkampf 2013 eine Katastrophe bedeuten würde. (Wenn Schwarz-Gelb bis dahin überhaupt noch durchhält: Go Hannelore!)

Aber zurück zum Kern, ich wiederhole: „Wir haben die freie Entscheidung der Eltern, wie sie ihre Kinder in diesem Alter betreuen wollen, zu achten“. Merkels Schwärmerei von „Wahlfreiheit und der Fairness“ gilt also nicht für Eltern, die Hartz IV beziehen, übrigens sehr häufig alleinerziehende Mütter.

Fiktives Beispiel

Eine Frau, 27, sitzt in ihrer Küche im achten Stock eines Wohnblocks, irgendwo in der Republik. Sie liest Tageszeitung, blättert in Stellenanzeigen. Sie wählt eine Nummer. Nach einem kurzen Telefonat wird sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen, bekommt die Chance in ihren alten Beruf zurückzukehren. Ein Glücksfall.

Nach dem Abitur hat sie eine Ausbildung zur Außenhandelskauffrau abgeschlossen. Nach zwei Jahren im Job hat sie sich verliebt. Mit ihrem Partner, einem Elektriker, war sie zwei Jahre lang glücklich, bis sie schwanger wurde – ungewollt. Heute ist sie Alleinerziehende. Einen Kitaplatz für ihre Kleine hat sie nicht bekommen.

Jetzt sitzt die 27-Jährige im Bewerbungsgespräch. Sie soll zwei Wochen probearbeiten, wie selbstverständlich, unbezahlt. Wie sie eine Tagesmutter bezahlen soll, weiß sie nicht. Denn die sogenannte Herdprämie vom Bund wird ihr am Monatsende vom Jobcenter gekürzt.

Kitaplätze sind bundesweit noch immer knapp. Wenn eine alleinerziehende Mutter also keinen Kitaplatz bekommt, kann es im schlimmsten Fall sein, so skizzierte Andrea Nahles (SPD), dass sie weder eine Stelle annehmen, noch auf Betreuungsgeld hoffen kann. Sie geht leer aus. Pech gehabt, wenn frau an den unteren Rand der sozialen Nahrungskette geraden ist. Die Managergattin hat die 150 Euro Herdprämie eben dringender nötig, schließlich geht es um ihre Wahlfreiheit und ihre souveräne Entscheidung als verantwortungsbewusste Mutter.

Und hier liegt der Knackpunkt: Selbst aufgeklärte Zeitgenossen gehen kritiklos bei der Annahme mit, eine wohlhabende Bildungsbürgerin könne ihre Kinder besser erziehen als eine Hartz-IV-Mutter. Die Herdprämie könne gerade in sozial schwachen Familien falsche Anreize schaffen. Was hier unausgesprochen bleibt, ist jene Horrorvision eines jeden Bildungsbürgers, die Thilo Sarrazin in „Deutschland schafft sich ab“ heraufbeschworen hat; platt gesagt: Die Dummen, ob deutsch oder türkisch, vermehren sich wie die Karnickel, die Schlauen sterben aus.

Auch Künast ging hier mit (wohl gut gemeint, aber eben dumm gedacht) als es die Idee, Hartz-IV-Familien die Prämie zu verweigern, noch nicht gab: „Gerade die Kinder in geringer qualifizierten Familien, in bildungsfernen Familien, die wenig Chancen haben für ihre weitere Entwicklung,“ gab sich die Kampf-Grüne in ihrem Youtube-Statement führsorglich, „diese Kinder werden betroffen sein, dass ihre Eltern die Herdprämie nehmen und sie nicht frühzeitig im Kindergarten gefördert werden.“

Was auf der Sonneneite als Sorge um die Zukunft von Kindern erscheint, ist aus dem Schatten betrachtet die volle Verachtung für jene, die es nicht geschafft haben.

Bei ihnen muss Vater Staat genau aufpassen. Bloß keine falschen Anreize setzen. Hier ist seine harte Hand gefragt, er muss sie maßregeln, damit sie nicht ihre Kinder verziehen, sie so schnell wie möglich wieder einen Billigjob annehmen. Denn mit ihrer letzten Stelle und dem Gang zum Amt haben sie ihre Mündigkeit verloren. In unserer Gesellschaft ist Mensch eben nicht gleichwertig, wenn er nichts zur kapitalistischen Wertschöpfung beiträgt.

Und so ist die Hartz-IV-Mutter eben keine vollwertig souveräne und verantwortungsbewusste Bürgerin. Ihre Entscheidungen und Wahlfreiheit müssen nicht geachtet werden. Einen Kitaplatz ist für sie Pflicht. Wenn sie dieser nicht nachkommt, weil Vater Staat (oder Mutti Merkel) nicht für genügend Kitaplätze gesorgt hat, wird sie mit staatlicher Leistungsverweigerung bestraft. Man fürchtet, der finanzielle Druck auf sie würde sonst zu schwach, die Anreize gingen verloren.

Denn das ist die Ideologie von Hartz IV: Die Menschen auf ein Minimum zu drücken, sie mit Bürokratie zu überfrachten, damit sie alles, alles tun, um dieser Mühle zu entweichen. Damit sie, um das soziale Stigma abzuwischen, auch menschenunwürdig bezahlte Jobs annehmen. Auf der anderen Seite sollen all jene, die Arbeit haben, das Fürchten davor lernen, in die Schicht der sozial Gesetzlosen gedrängt zu werden. So sehr, dass sie sich mit jedem Hungerlohn abgeben.

Die Mutter, die Hartz IV bezieht, ist gesetzlos, vor dem Gesetz nicht mehr gleich, muss sich beim Jobcenter abmelden, wenn sie den Ort verlässt. Muss ihr komplettes Leben in die Formulare tragen, von den Finanzen bis zur Partnerschaft. Dass sie keinen Anspruch auf Wahlmöglichkeit hat, zeigt ihr ein weiteres Mal deutlich, dass sie keine Rechte hat, Vater Staat sitzt am längeren Hebel.